Ein kleines Puzzlestück hatte noch gefehlt, um die Mietrechtsreform endgültig abzuschließen. Die Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (Wärmelieferverordnung – WärmeLV) ergänzt jetzt die neuen Regeln zum Wärmecontracting.
Inhalt der Wärmelieferverordnung
Im Wesentlichen liefert die Wärmelieferverordnung Regeln
- zum Abschluss und zum Inhalt von Wärmelieferverträgen,
- zum Kostenvergleich zwischen alter und neuer Wärmeversorgung,
- für die Umstellungsankündigung.
Die WärmeLV war bereits im Mietrechtsänderungsgesetz vorgesehen. Mit Inkrafttreten der Verordnung am 1. Juli stehen damit die Bedingungen fest, die beim Umstellen der Wärmeversorgung von Eigenversorgung auf Wärmecontracting zu beachten sind.
WärmeLV in der Kritik
Bereits seit Veröffentlichung des Regierungsentwurfes steht die neue WärmeLV in der Kritik.
Contracting-Anbieter wie auch Vermieter- und Immobilienverbände befürchten, dass die Mietrechtsreform im Allgemeinen und die WärmeLV im Besonderen das Wärmecontracting eher hemmen als fördern.
Michael Koch, Rechtsanwalt beim Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft weist in einem Interview mit E&M zur Wärmelieferverordnung darauf hin, dass das Nebeneinander der bisher angewendeten AVBFernwärmeV und der nun hinzugekommenen WärmeLV das Wärmecontracting komplizierter und streitanfälliger machen werde.
Weiterhin negativ gesehen wird die vorgeschriebene Kostenneutralität der Umstellung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft kritisiert, dass eine Kostenneutralität gerade in der Anfangszeit der Umstellung nicht realistisch sei.
Weiterführende Infos:
Lesen Sie hier den Text der Wärmelieferverordnung im Bundesgesetzblatt sowie als Übersicht über die neuen Bestimmungen des Mietrechtsänderungsgesetzes zum Wärmecontracting unseren Artikel „Wärmecontracting nach dem neuen Mietrecht: Die Basics“.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Deubner-Verlag,
ich bedanke mich für die Bereitstellung der Gratis-Douwnloads.
Mit freundlichen Grüßen