Der Bundestag hat der Mietrechtsänderung nun endlich zugestimmt. Auf welche Veränderungen Sie sich einstellen müssen, erfahren Sie hier.
§ 556 BGB
Praxistipps: Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung
Als Anwalt und Mietrechtler wissen Sie: Die Betriebskostenabrechnung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie muss beispielsweise sowohl formell als auch materiell in Ordnung sein. Ansonsten können Mieter eine Nachzahlung unter Umständen verweigern.
Zwar werden Ihre Vermieter-Mandanten nicht gezielt danach fragen – trotzdem lohnt es sich, wenn Sie Ihre Mandanten über die besonderen Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung aufklären. Folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Mandantenberatung.
BGH entscheidet: Beweislast für Betriebskostenabrechnung liegt beim Vermieter!
Der BGH hat zuletzt ein grundlegendes Urteil gefällt, das sie als Anwalt kennen sollten: Streiten sich Vermieter und Mieter über die Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung, so liegt die Darlegungs- und Beweislast nicht beim Mieter – sondern beim Vermieter. Er muss aufzeigen, dass er die Betriebskosten richtig erfasst, zusammengestellt und verteilt hat.
Und nicht nur das: Der BGH hat darüber hinaus entschieden, dass Mieter auch die Einsichtnahme in die Ablesebelege der anderen Mieter verlangen dürfen. Verweigert der Vermieter die Belegeinsicht, so besteht auch keine Verpflichtung des Mieters, die geforderte Nachzahlung zu leisten. Klicken Sie hier und lesen Sie jetzt unseren neuen Beitrag zu BGH, Urteil v. 7.2.2018, VIII ZR 189/17!
Ist die Mietpreisbremse verfassungswidrig?
Verstößt die Mietpreisbremse – genauer: die Regelungen in § 556d BGB – gegen den Gleichheitsgrundsatz? Zumindest die Richter der 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin sind davon überzeugt. Zur endgültigen Klärung reichen sie die Frage jetzt weiter an das Bundesverfassungsgericht.
LG München: Mietpreisbremse ist ungültig!
Ein Schock für viele Mieter in Bayern: Das Münchner LG I hat am Mittwoch, 6.12.2017, die Mietpreisbremse im Freistaat für ungültig erklärt. Mieter können dadurch laufende Verfahren verlieren. Und auch für zukünftige Mietstreitigkeiten könnte das Urteil eine Signalwirkung haben. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
LG Berlin: Ist die Mietpreisbremse (jetzt doch) verfassungswidrig?
Das LG Berlin legt mit seiner jüngsten Entscheidung 67 O 149/17 v. 14.09.2017 eine Kehrtwende hin und hält die Mietpreisbremse plötzlich doch für verfassungswidrig. Damit widerspricht es seinem eigenen Urteil aus dem Frühjahr 2017.
Eigentlich sollte sich das BVerfG nun klärend einschalten. Aber dazu wird es nicht kommen. In der zuletzt stattgefundenen Verhandlung am 19.09.2017 habe sich herausgestellt, dass es aufgrund weiteren Vortrags der Parteien in diesem Fall auf die Frage der Verfassungswidrigkeit nicht mehr ankomme. Das Gericht konnte daher selbst entscheiden. Klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter!
Mietpreisbremse: Ein weiteres Urteil aus Berlin
Jetzt gibt es schon zwei Urteile zur Mietpreisbremse! Neben dem Urteil des AG Berlin-Lichtenberg, haben sich nun auch die Richter des AG Berlin-Neukölln mit den Regelungen zur Mietpreisbremse auseinandergesetzt.
Im vorliegenden Fall begehrte ein Mieter die Feststellung, dass die vertraglich vereinbarte Miete um 221,42 EUR monatlich zu hoch sei. Außerdem forderte er die Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
Erstes Urteil zur Mietpreisbremse kommt aus Berlin!
Es ist geschehen: In Berlin hat jüngst ein Mieter den Schritt gewagt und seinen Vermieter wegen einer zu hohen Neuvertragsmiete vor Gericht verklagt. Und das Gericht gab ihm prompt Recht!
Mit der Entscheidung des AG Berlin-Lichtenberg liegt somit – soweit ersichtlich – das erste Urteil zur Mietpreisbremse vor. Ist die Mietpreisbremse also doch mehr als nur ein „Papiertiger“? Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
Reform der Mietpreisbremse: MietRAG im Bundesrat eingereicht
Jetzt geht es also los: Am 17.6.2016 hat das Land Berlin seine Ankündigung in die Tat umgesetzt und einen Reformvorschlag zur Mietpreisbremse im Bundesrat eingereicht.
Bundesratsinitiative: Mietpreisbremse soll nachjustiert werden
Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet: Die Mietpreisbremse ist alles andere als eine „runde Sache“. Sie gilt seit 2015, der Mietanstieg in Gebieten mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ sollte durch sie stark begrenzt werden.
Doch in der Realität sieht es leider anders aus: Vielerorts wird die Preisbremse nicht konsequent umgesetzt. Oder sie wird schlicht und ergreifend ganz ignoriert. Eine Bundesratsinitiative soll jetzt Abhilfe schaffen: Mehrere Bundesländer planen, die Mietpreisbremse nachzujustieren. Lesen Sie hier mehr!