§§ 558 ff. BGB in der Anwalts-Praxis: Ihr Kollege Thomas Emmert, Fachanwalt für Mietrecht, nennt Ihnen in 7 Schritten die wichtigste Fakten zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
§ 558
Nutzungsentschädigung kann höher sein als ursprüngliche Miete
Weigert sich ein Mieter nach einer Kündigung auszuziehen, so kann der Vermieter für die verspätete Rückgabe des Objekts eine Nutzungsentschädigung verlangen.
Reform der Mietpreisbremse: MietRAG im Bundesrat eingereicht
Jetzt geht es also los: Am 17.6.2016 hat das Land Berlin seine Ankündigung in die Tat umgesetzt und einen Reformvorschlag zur Mietpreisbremse im Bundesrat eingereicht.
Mieterhöhung: Auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der Kappungsgrenze
Am 18.11.2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat – und das unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist. Damit gibt er seine bisherige Rechtsprechung teilweise auf.
Klicken Sie hier und lesen Sie das Urteil vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14!
BGH bestätigt: Kappungsgrenze in Berlin ist rechtmäßig!
In seinem Urteil vom 4.11.2015 hat der BGH entschieden, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 7. Mai 2013 rechtmäßig ist. Geklagt hatte ein Vermieter, der trotz der bestehenden Verordnung eine Erhöhung der monatlichen Miete durchsetzen wollte.
Mit der Entscheidung des BGH gilt somit auch weiterhin die Reduzierung der Kappungsgrenze von 20 % auf 15 %.
Klicken Sie hier: Details und Hintergrundinformationen zum Urteil vom 4.11.2015 – VIII ZR 217/14!
Mietspiegel: Reform kommt im Frühjahr 2016!
Es wird ernst. Die Regierung bleibt ihrer Linie treu und plant ein weiteres Reformpaket, um die Situation der Mieter in angespannten Wohnungsmärkten zu verbessern. Zentraler Punkt der kommenden Mietrechtsreform 2016 ist die Neuaufstellung des Mietspiegels.
Zeitpunkt der Mieterhöhung nach § 558b BGB
Interessanter Mietrechtsfall: Ein Vermieter möchte die Miete in einem guten halben Jahr erhöhen – also zu einem späteren Zeitpunkt, als das Gesetz in § 558b BGB bestimmt. Welche Auswirkungen hat das auf das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach §561 Abs.1 BGB?
Der BGH und die ortsübliche Vergleichsmiete
Worauf ist zu achten, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete mit Hilfe eines Gutachtens ermittelt werden soll? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof gleich in einer Reihe von Entscheidungen befasst.