Nicht nur der bei Mietpreisbremse empfiehlt der Bundesrat eine Überholung. Auch das Bestellerprinzip soll noch einmal in die Werkstatt – wobei sich die Reparaturarbeiten aber in Grenzen halten.
Lesen Sie in unserer Artikelreihe „Das MietNovG und der Bundesrat“ alle wichtigen Informationen zur Stellungnahme rund um die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip.
Hier finden Sie unseren 2. Artikel „Das MietNovG und der Bundesrat – 2. Teil: Das Bestellerprinzip“.