Für Anwälte: Hier finden Sie die wichtigsten mietrechtlichen Urteile und Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) und weiteren Gerichten zu Kündigung, Lärm, Schönheitsreparaturen, Nebenkosten, Renovierung und weiteren Themen in der Schnellübersicht.
Schimmel ist keine schöne Sache – vor allem nicht in der eigenen Wohnung. Der Vermieter ist zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Kommt der Vermieter seiner Pflicht allerdings nicht nach, so gibt das BGB dem Mieter ein probates Mittel zur Druckausübung an die Hand: Er kann die Miete kürzen und einen Teil zurückbehalten.
Doch jüngst entschied der BGH: Auch dieses Recht hat Grenzen.
Mit einer Entscheidung schiebt er der Mietminderung jetzt einen Riegel vor erläutert das Verhältnis von Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht näher. Klicken sie hier und lesen Sie weiter!
Mit zwei Grundsatzurteilen hat der BGH am 18.3. seine bisherige Auffassung zu Schönheitsreparaturen und zur Quotenabgeltungsklausel über Bord geworfen und für unwirksam erklärt.
So gehören diese beiden, aus vielen Mietverträgen bekannten, Standard-Klauseln bald der Vergangenheit an! Lesen Sie hier mehr.
Wer ein Fernabsatzvertrag schließt, der hat ein Widerrufsrecht. Das ist (zumindest unter Juristen) allgemein bekannt. Jetzt hat das OLG Düsseldorf gegen einen klagenden Makler entschieden:
Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt auch für Maklerverträge, die per Telefon oder E-Mail abgeschlossen werden. Lesen Sie hier mehr.
Im Allgemeinen gilt: Tierhaltung ist in einer Mietwohnung grundsätzlich erlaubt, solange es sich um Kleintiere handelt. Zwar scheiden sich die Geister (und auch die Gerichte) bei der Frage, ob auch Hunde zu Kleintieren zählen – doch regelmäßig wird die Haltung der treuen Vierbeiner erlaubt.
Das AG München hat nun entschieden: Hundehaltung ist grundsätzlich kein Problem. Aber auch hier gibt es eine Obergrenze. Lesen Sie hier mehr zum vorliegenden Fall.
Ein Bakterienbefall der Wohnung ist für keinen Mieter keine schöne Sache. Trotzdem: Ein Mangel ist das noch lange nicht. Ausstehende Mieten darf er deshalb nicht einbehalten.
So entschied nun das AG München. Lesen Sie hier mehr zum Fall und zur Urteilsbegründung!
Aktuelle Entscheidung aus Flensburg: Wirksam ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug auch dann, wenn der Kündigungstatbestand bei der Kündigung nicht mehr erfüllt ist. Das Kündigungsrecht entfällt durch eine Teilnachzahlung nicht!
Denn: Es reicht aus, wenn der Grund für die Kündigung vor der Kündigungserklärung verwirklicht war. Lesen Sie hier mehr zum Fall und zur Urteilsbegründung.
Ein verwickelter Fall rund um die Energielieferung: Kann eine Mitmieterin für eine Gaslieferung in die Haftung genommen werden, obwohl sie faktisch gar nicht in der betreffenden Wohnung wohnt und die Realofferte des Energieversorgers persönlich niemals angenommen hat?
Lesen Sie hier, wie der BGH erneut zur Realofferte bei Energielieferungen entschieden hat.
Zahlreiche Mietobjekte werden gleichzeitig als Wohnung und gewerblich genutzt – und meistens ist das auch kein Problem. Bei Streitigkeiten kommt allerdings schnell die Frage auf, ob das Wohnraummietrecht oder das Gewerberaummietrecht gilt.
Der BGH hat dazu interessante Aussagen getroffen – Lesen Sie hier weiter.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Schadensersatzpflicht einer Vermieterin befasst. Diese hatte den Mietern nicht erlaubt, dass sie zwei Zimmer ihrer Dreizimmerwohnung untervermieten.
Muss die Vermieterin Schadensersatz für entgangene Mieteinnahmen leisten?
Der Bundesgerichtshof gibt einem Mieter Recht, der sich bei einem Streit mit seiner Vermieterin nichts gefallen lassen wollte. Er hatte die Vermieterin kurzerhand gepackt und aus dem Haus getragen!
Der BGH sieht keinen Grund für eine Kündigung.