Der Referentenentwurf zur nächsten Reform im Mietrecht befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Gegenstand sind vor allem die so genannte Mietpreisbremse sowie das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage.
Vorläufiger Terminplan
Über die (möglichen) Inhalte des geplanten Gesetzentwurfs haben wir hier und hier bereits berichtet.
Der weitere Ablauf sieht wie folgt aus: Derzeit stimmt sich die Bundesregierung intern über den Referentenentwurf ab. Sobald der Referentenentwurf steht, haben Verbände und die Bundesländer Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend muss das Gesetz das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
Geplant ist, dass die neue Mietrechtsreform 2015 in Kraft tritt.