Das LG Berlin legt mit seiner jüngsten Entscheidung 67 O 149/17 v. 14.09.2017 eine Kehrtwende hin und hält die Mietpreisbremse plötzlich doch für verfassungswidrig. Damit widerspricht es seinem eigenen Urteil aus dem Frühjahr 2017.
Eigentlich sollte sich das BVerfG nun klärend einschalten. Aber dazu wird es nicht kommen. In der zuletzt stattgefundenen Verhandlung am 19.09.2017 habe sich herausgestellt, dass es aufgrund weiteren Vortrags der Parteien in diesem Fall auf die Frage der Verfassungswidrigkeit nicht mehr ankomme. Das Gericht konnte daher selbst entscheiden. Klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter!